Erstgespräch

60 Minuten           50 €

Therapeutische Sitzung

60 Minuten           70 € 

 

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.



 

Kostenerstattung

Selbstzahler:

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Ihr Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle.

Private Krankenversicherung:

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

Physiotherapie:

Sie können Physiotherapie von Ihren Arzt verordnen lassen und die Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen.

Gesetzliche Krankenkasse:

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. 

Therapie kann als Sonderausgabe / außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.


Terminabsage:

Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.


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